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Einzelheiten
MariposaPension · Weimar

Beherbergungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Beherbergung in der Pension Mariposa Weimar, Obere Schlossgasse 3, 99423 Weimar (Inhaber Kevin Deobald, im Folgenden „Vermieter“), und alle damit verbundenen Leistungen.

2. Buchung

Die Zimmer werden nach Kategorie und Verfügbarkeit vergeben. Ein bestimmtes Wunschzimmer berücksichtigen wir gern, soweit es möglich ist. Bei Gruppenreisen oder Langzeitaufenthalten können wir eine Anzahlung verlangen. Zum Weimarer Zwiebelmarkt (zweites Oktoberwochenende) stellen wir den Gesamtbetrag vorab in Rechnung; die Reservierung wird erst mit Zahlungseingang verbindlich, sonst heben wir sie auf.

3. An- und Abreise

Check-in garantiert ab 15:00 Uhr, je nach Verfügbarkeit ab 13:00 Uhr; den Code für unsere Schlüsselbox erhalten Sie per SMS, sobald Ihr Zimmer bereit ist. Check-out wochentags von 8:30 bis 10:00 Uhr, am Wochenende von 9:30 bis 11:00 Uhr.

4. Stornierung

  • bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • ab 30 Tage vor Anreise: 30 % des Gesamtbetrags
  • ab 7 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtbetrags

5. Haustiere

Haustiere sind erlaubt. Für die allergikerfreundliche Aufbereitung des Zimmers berechnen wir einen Aufpreis von 20,00 €.

6. Parken

Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Stellplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.

7. Haftung

Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

Treten Störungen oder Mängel auf, bemüht sich der Vermieter bei Kenntnis um Abhilfe. Der Gast trägt das ihm Zumutbare dazu bei, die Störung zu beheben und einen Schaden gering zu halten. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden und hält das Zimmer während des Aufenthalts in ordentlichem Zustand. Eltern haften für ihre Kinder.